Bestimmungen für die Vereinsmeldung/Gruppenbildung zur Saison 2021/2022

Die Spielzeit 2020/2021 ist vom Entscheidungsgremium des TTVN am 12.02.2021 abgebrochen und für ungültig erklärt worden.

Für die Vereinsmeldung der Saison 2021/2022 gelten folgende Grundlagen:

  1. Alle Mannschaften erhalten das Startrecht, das sie zum Ende der Spielklasseneinteilung für die Saison 2020/2021 einschließlich des Auffüllverfahrens hatten.
  2. Zurückziehungen oder Streichungen nach der Spielklasseneinteilung während der ungültigen Saison 2020/2021 werden ignoriert.
  3. Es gibt aufgrund des Abschneidens in der ungültigen Saison 2020/2021 keine Aufsteiger und keine Absteiger.
  4. Absteiger aus einem übergeordneten Spielbetrieb (z. B. Oberliga), der weder für ungültig erklärt noch annulliert wurde, erhalten das Startrecht für die nächsttiefere Spielklasse, in diesem Fall also für die Verbandsliga.

Mit diesen Sätzen beginnen die wesentlichen Aussagen des TTVN zum geplanten Start in die Saison 2021/22. Hier können alle Details nachgelesen werden.